Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 06.05.2024

Kindergeldantrag per Anwaltspostfach ist wirksam

Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag genügt der gesetzlichen Form.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 06.05.2024

Personalisierte Bankdaten an andere weitergegeben - Haftung des Kunden nach Missbrauch

Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Wenn dies trotz deutlicher Warnhinweise doch geschieht und daraufhin vom Konto des Kunden unberechtigte Abbuchungen erfolgen, muss die Bank das Geld nicht erstatten.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Montag, 06.05.2024

Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Insolvenz- bzw. Konkursverwalters

Der Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug aus Leistungen als Konkursverwalter entschieden.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 06.05.2024

Bei historischen Fahrzeugen auf vertragliche Sonderbedingungen der Versicherung achten!

Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen. Im Fall eines ausgebrannten Oldtimers wurde die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 03.05.2024

An Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist steuerbar

Die an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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25.03.2024

Kein Anspruch auf Pflegepauschbetrag bei nur geringfügigen Pflegeleistungen

Ein Sohn besuchte seine pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe III) fünfmal im Jahr für mehrere Tage in einer Einrichtung des betreuten Wohnens und half in dieser Zeit bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten und beim Verlassen der Wohnung. Außerdem unterstützte er seine Mutter in organisatorischen Dingen. Das Finanzamt versagte einen Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro, weil die Pflege nicht über das bei Familienbesuchen Übliche hinausgehe.

Das Sächsische Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht: Für die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages nach § 33b Abs. 6 EStG müsse die Pflegedauer mindestens 10 % des pflegerischen Zeitaufwandes betragen, um einen Abzug als außergewöhnliche Belastung zu rechtfertigen. Andernfalls könnten in vielen Fällen Familienbesuche, die mit Hilfeleistungen im Haushalt verbunden seien, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies sei nicht Intention des Gesetzgebers.



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