Aktuelles
Infothek
Kindergeldantrag per Anwaltspostfach ist wirksam
Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag genügt der gesetzlichen Form.
mehrPersonalisierte Bankdaten an andere weitergegeben - Haftung des Kunden nach Missbrauch
Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Wenn dies trotz deutlicher Warnhinweise doch geschieht und daraufhin vom Konto des Kunden unberechtigte Abbuchungen erfolgen, muss die Bank das Geld nicht erstatten.
mehrVorsteuerabzug aus der Rechnung eines Insolvenz- bzw. Konkursverwalters
Der Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug aus Leistungen als Konkursverwalter entschieden.
mehrBei historischen Fahrzeugen auf vertragliche Sonderbedingungen der Versicherung achten!
Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen. Im Fall eines ausgebrannten Oldtimers wurde die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.
mehrAn Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist steuerbar
Die an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
25.03.2024
Kein Anspruch auf Pflegepauschbetrag bei nur geringfügigen Pflegeleistungen
Ein Sohn besuchte seine pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe III) fünfmal im Jahr für mehrere Tage in einer Einrichtung des betreuten Wohnens und half in dieser Zeit bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten und beim Verlassen der Wohnung. Außerdem unterstützte er seine Mutter in organisatorischen Dingen. Das Finanzamt versagte einen Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro, weil die Pflege nicht über das bei Familienbesuchen Übliche hinausgehe.
Das Sächsische Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht: Für die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages nach § 33b Abs. 6 EStG müsse die Pflegedauer mindestens 10 % des pflegerischen Zeitaufwandes betragen, um einen Abzug als außergewöhnliche Belastung zu rechtfertigen. Andernfalls könnten in vielen Fällen Familienbesuche, die mit Hilfeleistungen im Haushalt verbunden seien, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies sei nicht Intention des Gesetzgebers.
Zurück zur Übersicht