Aktuelles
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Kindergeldantrag per Anwaltspostfach ist wirksam
Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag genügt der gesetzlichen Form.
mehrPersonalisierte Bankdaten an andere weitergegeben - Haftung des Kunden nach Missbrauch
Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Wenn dies trotz deutlicher Warnhinweise doch geschieht und daraufhin vom Konto des Kunden unberechtigte Abbuchungen erfolgen, muss die Bank das Geld nicht erstatten.
mehrVorsteuerabzug aus der Rechnung eines Insolvenz- bzw. Konkursverwalters
Der Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug aus Leistungen als Konkursverwalter entschieden.
mehrBei historischen Fahrzeugen auf vertragliche Sonderbedingungen der Versicherung achten!
Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen. Im Fall eines ausgebrannten Oldtimers wurde die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.
mehrAn Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist steuerbar
Die an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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23.02.2024
Auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers ist eine steuerliche Betriebsprüfung zulässig
Geklagt hatten zwei Söhne, die jeweils Miterbe nach ihrem verstorbenen Vater geworden waren. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Bauunternehmen. Der Betrieb wurde von den Söhnen nicht weitergeführt. Das Finanzamt ordnete dennoch eine Betriebsprüfung für mehrere zurückliegende Jahre an. Die Söhne waren der Auffassung, dass eine Betriebsprüfung nur erfolgen dürfe, solange der Inhaber selbst Auskünfte zu der betrieblichen Tätigkeit geben könne und der Betrieb noch existiere.
Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. So entschied das Hessische Finanzgericht.
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