Aktuelles
Infothek
Kindergeldantrag per Anwaltspostfach ist wirksam
Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag genügt der gesetzlichen Form.
mehrPersonalisierte Bankdaten an andere weitergegeben - Haftung des Kunden nach Missbrauch
Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Wenn dies trotz deutlicher Warnhinweise doch geschieht und daraufhin vom Konto des Kunden unberechtigte Abbuchungen erfolgen, muss die Bank das Geld nicht erstatten.
mehrVorsteuerabzug aus der Rechnung eines Insolvenz- bzw. Konkursverwalters
Der Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug aus Leistungen als Konkursverwalter entschieden.
mehrBei historischen Fahrzeugen auf vertragliche Sonderbedingungen der Versicherung achten!
Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen. Im Fall eines ausgebrannten Oldtimers wurde die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.
mehrAn Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist steuerbar
Die an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.01.2024
Kindergeldantrag per E-Mail
Zwischen den Beteiligten war streitig, ob das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Familienkasse zu Recht zur Zahlung von Kindergeld an die Klägerin für deren zwei Kinder für die Monate Mai 2018 bis einschließlich April 2019 verpflichtet hat. Dies hing entscheidend davon ab, ob ein Kindergeldantrag am 16.07.2019 auch mit einer E-Mail formwirksam gestellt werden konnte, denn vor dem 18.07.2019 war der Anspruch auf Kindergeld und nach dem
18.07.2019 der Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds auf die letzten sechs Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, begrenzt.
An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient. Weiter führt das Gericht aus, dass aus dem Begriff „schriftlich“, wie er im Einkommensteuergesetz verwendet wird, nicht ohne Weiteres ein Unterschriftserfordernis im Sinne des BGB abgeleitet werden kann.
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